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09.06.2006

 

Energie-Einsparverordnung

 

Seit dem 01.02.02 ist die Energie-Einsparverordnung (EnEV) in Kraft – welche Auswirkungen ergeben sich auf die bauplanerische Praxis?

Die wesentlichste Auswirkung der EnEV für Architekten und Planer ist in der Notwendigkeit einer frühzeitigen ganzheitlichen Betrachtung der zum Einsatz kommenden Anlagentechnik in Wechselwirkung mit bauphysikalischen Anforderungen zu sehen.

Dies liest sich kompliziert - ist es aber nicht: Mussten doch bisher die Wärmeschutzverordnung und Heizanlagenverordnung bereits separat betrachtet werden, bedeutet die EnEV nunmehr die einzig sinnvolle Konsequenz mit Hinblick auf eine energetische Gesamtbetrachtung.

Aus diesem Grund ist die EnEV weit mehr als eine Verordnung oder gar ein starres Regelwerk: Sie stellt für Architekten und Planer ein flexibles und somit kostengünstiges Instrumentarium dar, das nicht nur helfen wird, jegliche Energiesparziele effektiv zu erreichen. Vielmehr wird sie sich gerade auch auf den gestalterischen Teil planerischer Arbeit positiv auswirken und neue Schwerpunkte herausbilden. Und wer den Einsatz regenerativer Energien plant, darf von der EnEV sogar Erleichterungen erwarten.

 

 

Die Zielsetzung der EnEV

Die Energie-Einsparverordnung soll zuallererst dafür sorgen, dass die selbst auferlegte Verpflichtung Deutschlands, bis zum Jahr 2005 gegenüber dem Stand von 1990 25 % weniger CO2 zu emittieren, auch eingehalten werden kann.

Die Grundidee der EnEV ist dabei sehr einfach - und konsequent: Bisher waren für die Auslegung der Wärmeversorgung bei der Gebäudeplanung zwei getrennte Verordnungen zu beachten: Zum einen die Wärmeschutzverordnung von 1995 (WSchV 95), die den maximalen Jahres-Heizwärmebedarf vorschreibt und damit maßgeblich für die Wärmedämmung des Gebäudes ist. Zum anderen die Heizungsanlagenverordnung (HeizAnlV), die bestimmte Anforderungen an die Heizungsanlage regelt.
Beide Regelwerke wurden nunmehr abgelöst durch die EnEV und die zugehörigen DIN V 4701 Teil 10 und DIN V 4108 Teil 6. Zukünftig ist nicht der Heizwärmebedarf, sondern der Primärenergiebedarf geregelt, der für die Gebäudebeheizung und -belüftung sowie für die Trinkwassererwärmung erforderlich ist. In diesen Wert fließen sowohl Wärmedämm- als auch anlagentechnische Maßnahmen ein.
 

 

Handhabung der EnEV an einem praktischen Beispiel, verdeutlicht anhand verschiedener Heizungsanlagen

Zukünftig ist nicht der Heizwärmebedarf, sondern der Primärenergiebedarf geregelt, der für die Gebäudebeheizung und -belüftung sowie für die Trinkwassererwärmung erforderlich ist. In diesen Wert fließen sowohl Wärmedämm- als auch anlagentechnische Maßnahmen ein.

Die EnEV beinhaltet den neuen Ansatz, Bauphysik und Heizungsanlagentechnik nicht getrennt, sondern gemeinsam zu betrachten: Der Primärenergiebedarf kann auch in einem weniger gut wärmegedämmten Haus unter dem zulässigen Grenzwert gehalten werden,wenn die entsprechende Heizungsanlagentechnik gewählt wird. Andererseits kann ein sehr gut gedämmtes Haus mit einer weniger aufwändigen Heiztechnik auskommen, wobei in diesem Fall allerdings den Möglichkeiten der technischen Gebäudeausrüstung an sich als auch einer anzustrebenden energetischen Effizienz nur eingeschränkt Rechnung getragen würde

 

 

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Stand: 09. Juni 2006